Pfändungsrechner 2020 / pfändbares Einkommen berechnen
Hinweis
Die Höhe des pfändbaren Einkommens richtet sich zunächst nach der Anzahl Ihrer unterhaltspflichtigen Personen.
Hierzu gehören z.B. leibliche Kinder, Ehepartner ohne Einkommen oder geschiedene Ehepartner, an die Unterhalt gezahlt wird.
Zum Nettoeinkommen zählen insb. Gehalt, Altersrente, ALG 1 und ALG 2.
Es werden nur auf Zehnerstellen abgerundete Beträge Ihres Einkommens bei der Berechnung zugrunde gelegt,
alle Beträge über 3.613,08 € sind voll pfändbar. Der Freibetrag ohne unterhaltspflichtige Personen beträgt 1.179,99 €.
Ab 1.180,00 € Einkommen sind dann 0,99 € pfändbar. usw.
Über den Freibetrag können Sie beliebig verfügen, ohne Gläubigerzahlungen leisten zu müssen.